Europäischer Gerichtshof: Verbot von „Zwangsimpfung !"
Der Europäische Gerichtshof hat am 27.1.2021 endgültig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden.
Jede Zwangsimpfung ist standardmässig illegal. Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten ausser Weissrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.
Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.
Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.
Mit dieser Resolution hat Europas grösste Menschenrechts- Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.
Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen.
Seit dem 27. Januar hat kein einziger Politiker darüber gesprochen, und das aus gutem Grund. Sie wollen, dass die Leute vergessen, dass es nicht verpflichtend ist und sich selbst, „freiwillig“ impfen lassen.
Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle weiteren Erfüllungsgehilfen, die gegen den freien Willen eines Menschen („geschützte Person“) eine „Zwangsimpfung“ durchzusetzen versuchen, oder tun, ein internationales Strafverfahren eingeleitet. Ein wichtiger Hinweis ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren.
Unbedingt TEILEN.
Copyright © 1999 - 2024 PeterMangold.com - All rights reserved.